Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude. Bei Neubauten sind unter anderem Vorgaben zum Jahres-Primärenergiebedarf und zum baulichen Wärmeschutz einzuhalten. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf eines neuen Wohngebäudes beträgt derzeit höchstens 55 % des Referenzgebäudes.
Bei bestehenden Gebäuden können Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern sowie die Optimierung der Heizungs- und Anlagentechnik den Energiebedarf deutlich reduzieren. Welche Maßnahmen technisch sinnvoll und wirtschaftlich sind, sollte individuell auf das Gebäude abgestimmt werden.
Für energetische Sanierungen stehen verschiedene Förderprogramme und zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Über den KfW-Kredit 261 können bei der Sanierung zum Effizienzhaus derzeit beispielsweise bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit einschließlich möglicher Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden.
